Der Landtag

Alle wahlberechtigten Bürger bilden den Landtag als gesetzgebendes Staatsorgan, das Parlament also. Gemäß der Verfassung ist der Landtag für die Gesetzgebung, die Kontrolle der Staatsregierung, die Wahl des Staatsrichters und für Haushaltangelegenheiten zuständig.

Als Vorsitzender des Landtages fungiert der Ministerpräsident in Personalunion. Er leitet die öffentlichen Sitzungen. Der Landtag kann von jedem Mitglied der Staatsregierungen Stellungnahmen verlangen. Seinen Sitz hat der freisteinische Landtag im Lindenthal-Museum, einem früheren Kunstmuseum, benannt nach dem Gelehrten und Sammler von Kunst, Bernd von Lindenthal.

Die Geschäftsordnung des Landtages finden Sie hier.

Kontakt zum Landtag:

Landtag des Freistaats Freistein
Lüderitz / Freistein
Forum des Landtag